Auskunft der Verwaltung zum Antrag „Wie hoch ist der Aufwand in Bezug auf die Eintreibung von GEZ-Gebühren durch die Gemeinde Alpen“?

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Zu unserem Antrag vom 11.08.2016 bezüglich der Eintreibung von GEZ-Gebühren nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

1.) Die Verwaltung kann ohne kostenpflichtige Unterstützung des Kommunalen Rechnungszentrums (KRZN) keine Angaben über die Anzahl der Fälle machen, in denen zu es Beitreibungsverfahren in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gekommen ist. Grund hierfür ist eine Änderung im Finanzbuchhaltungs-Kassenverbund. früher: (Issum-Alpen), heute (Xanten, Alpen, Sonsbeck).

2.) Auch die Beantwortung der zweiten Frage stellt aus Sicht der Verwaltung einen unangemessen hohen Verwaltungsaufwand dar, der die Finanzbuchhaltung in ihrer täglichen Aufgabenbewältigung erheblich überlasten würde. Es wird um Verständnis für das Ausbleiben der Antwort gebeten……….

3.) Die Gemeinde erhält je Fall eine Einmalzahlung in Höhe von 23,00 €. Bei weiteren notwendigen Maßnahmen wird in Abhängigkeit vom Vollstreckungsbetrag eine gestaffelte Aufwandsentschädigung in Höhe von nochmals mindestens 20,70 € erhoben.

4.) Zur insgesamten Einnahmen- bzw. Ausgabensituation macht die Gemeinde keine konkreten Angaben. Sie spricht lediglich von einer auskömmlichen Gesamtsituation. Grund hierfür ist laut Gemeinde, daß die Beitreibungsersuchen seitens der Rundfunkanstalten ARD und ZDF automatisiert eingespielt werden und sich dadurch der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert. Eine zahlenbelegte Darstellung bleibt aus.

5.) Eine Änderung der Beitreibungsverpflichtung wird seitens der Gemeinde nicht in Erwägung gezogen. Gemeindeseitig beruft man sich auf eine gesetzliche Verpflichtung, die man offenkundig widerstands- bzw. klaglos akzeptiert.

 

von Thomas Hommen

 

 

 

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