Bau-, Planungs- und Umwelt-Ausschuss 20.02.2018

Über die Tagungsordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Bau-, Planungs- und Umwelt-Ausschuss am 20.02.2018 wie folgt abgestimmt:

Die vollständige Niederschrift des öffentlichen Teils ist auch auf der Homepage der Gemeinde Alpen einsehbar.

 

 

TOP2: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2018

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den von den vorgesehenen Änderungen Kenntnis und verweist zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.

TOP3: Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Alpen

Beschluss: CDU: 9 Ja-Stimmen, SPD: 4 Ja-Stimmen, Grüne: 2 Ja-Stimmen, FDP 1 Nein-Stimme

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ergebnisse zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Alpen zur Kenntnis.

Dabei schlägt der Ausschuss dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die in der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes des Planungsbüros Stadt + Handel, Dortmund 2018, enthaltenen Zielstellungen, Leitsätze und Steuerungsempfehlungen als kommunale Handlungsgrundlage für künfigte bauleitplanerische und genehmigungsrechtliche Vorhaben anzuwenden.

TOP4: Zehnte vereinfachte Änderung des BebauungsplanesNr. 7„Schul-und Sportzentrum“hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die 10. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7„Schul-und Sportzentrum“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.

TOP5: Vierte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28„Rathausplatz“hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Rathausplatz“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Planverfahren einzuleiten.

 

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