FDP will zwei Jahre auf Hundesteuer verzichten, NRZ 11.06.2018

Aus den für Alpen zuständigen Tierheimen sollen so Hunde schneller vermittelt werden.

In der nächsten Sitzung des Rates der Gemeinde Alpen am 26. Juni will die FDP-Fraktion einen Antrag zur Änderung der Hundesteuersatzung einbringen.. Sie möchte dadurch erreichen, dass Hunde aus dem Tierheim leichter vermittelt werden.

Auch einen konkreten Vorschlag für die Änderung der Satzung hat die FDP vorbereitet. „Der Rat beschließt die Änderung des § 4 (4) der Hundesatzung der Gemeinde in seiner Fassung vom 12. November 2003 wie folgt: Für Hunde, die der Halter aus einem Tierheim übernommen hat, ist die Steuer – beginnend mit dem Tag der Übernahme des Hundes – auf Antrag für die beiden ersten Jahre auszusetzen und für die beiden folgenden Jahre um die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt.“

FDP-Fraktionschef Thomas Hommen begründet die Änderung so: „Die Vermittlung von Hunden, die sich in einem Tierheim (nicht nur im Vertragsheim der Gemeinde) befinden, ist unserer Auffassung nach so attraktiv wie möglich zu gestalten. Nach der derzeitigen Satzungslage ist zwar eine Ermäßigung um die Hälfte für die beiden ersten Jahre vorgesehen, wir halten dies jedoch für nicht ausreichend.“

Nach zwei Jahren die Hälfte zahlen

Als zusätzlichen, auch finanziellen Anreiz regt die FDP an, für Menschen, die Hunde aus dem Tierheim übernehmen, die beiden ersten Jahre hundesteuerfrei zu lassen, für die beiden folgenden Jahre die Steuer um die Hälfte zu ermäßigen. Hommen hofft: „Wenn sich durch die Maßnahme eine erhöhte Vermittlungsrate für das Vertragsheim der Gemeinde ergibt, können die Kosten für das Tierheim gesenkt werden“ – oder das ersparte Geld besser für die im Tierheim verbleibenden Tiere eingesetzt werden. Nach dem Ablauf der zwei Jahre Beitragsfreiheit ergäbe sich sogar eine zusätzliche Einnahmequelle, wenn die aus dem Tierheim übernommenen Hunde in die Steuerpflicht kämen.

eingestellt von Thomas Hommen

 

 

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