Gemeindeverwaltung Alpen verweigert Auskunft auf FDP-Anfrage „GEZ“ vom 20.09.2016

Anlässlich der Ratssitzung am 20.09.2016 hat die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Alpen beantragt, Auskunft über die Gebühreneintreibung  für die GEZ (Rundfunkbeiträge) durch die Verwaltung zu erhalten.

Mit Schreiben vom 26.10.2016 hat die Gemeinde Alpen die Beantwortung wesentlicher Fragen unserer Anfrage mit dem Hinweis verweigert, dass man ein gebührenpflichtiges Auskunftsersuchen an das Kommunale Rechenzentrum (KRZN) stellen müsse. Weiterhin wurde ausgeführt, dass die Finanzbuchhaltung durch unsere Anfrage in Ihrer täglichen Aufgabenbewältigung massiv beeinträchtigt wäre.

Wir haben daraufhin den Sachverhalt am 03.11.2016 der Kommunalaufsicht des Kreises Wesel zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Diese kam mit Schreiben vom 28.11.2016 zu dem Schluss, dass die Antwortpflicht der Verwaltung bestimmten Grenzen unterliegt.

Sodann haben wir die Gemeinde am 07.12.2016 aufgefordert, uns zumindest die Höhe des Gebührenaufkommens beim KRZN und auch den Verwaltungsaufwand der Finanzbuchhaltung zu beziffern.

Selbst diese Auskunft wurde seitens der Gemeindeverwaltung durch Schreiben vom 08.12.2016 dreist verweigert.

Eine erneute Eingabe bei der Kommunalaufsicht des Kreises am 12.12.2016 führte dazu, dass diese am 21.12.2016 feststellte, dass gegenwärtig kein Anlass gesehen werde weiter tätig zu werden.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat der Gemeinde Alpen, Thomas Hommen, hat nun die Angelegenheit am 26.01.2017 der FDP-Landtagsfraktion NRW erläutert.

Der Justitiar der Landtagsfraktion hat die Unterlagen zur Prüfung und rechtlichen Würdigung erhalten und prüft nun weitere – ggf. rechtliche –  Schritte.

 

 

eingestellt von Thomas Hommen

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