Antrag zur Senkung der Hundesteuer für Hunde aus einem Tierheim
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der nächsten Sitzung des Rates am 26. Juni 2018 bringt die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Alpen folgenden Antrag ein:
„Der Rat beschließt die Änderung des § 4 (4) der Hundesatzung der Gemeinde in seiner Fassung vom 12. November 2003 wie folgt: Für Hunde, die der Halter aus einem Tierheim übernommen hat, ist die Steuer – beginnend mit dem Tag der Übernahme des Hundes – auf Antrag für die beiden ersten Jahre auszusetzen und für die beiden folgenden Jahre um die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt.
Begründung
Die Vermittlung von Hunden, die sich in einem Tierheim (nicht nur im Vertragsheim der Gemeinde) befinden, ist unserer Auffassung nach so attraktiv wie möglich zu gestalten.
Nach der derzeitigen Satzungslage ist zwar eine Ermäßigung um die Hälfte für die beiden ersten Jahre vorgesehen, wir halten dies jedoch für nicht ausreichend.
Als zusätzlichen (finanziellen) Anreiz sehen wir deshalb vor, die beiden ersten Jahre frei von Hundesteuer zu gestalten und für die beiden folgenden Jahre um die Hälfte zu ermäßigen.
Wenn sich durch die Maßnahme eine erhöhte Vermittlungsrate für das Vertragsheim der Gemeinde ergibt, können die Kosten für das Tierheim gesenkt oder besser für die im Tierheim verbleibenden Tiere eingesetzt werden.
Nach dem Ablauf der o. a. zwei Jahre ergibt sich sogar eine zusätzliche Einnahmequelle, wenn die aus dem Tierheim übernommenen Hunde steuerpflichtig werden.
Mit den besten Grüßen
Thomas Hommen
Fraktionsvorsitzender der FDP
im Rat der Gemeinde Alpen