Antrag auf Auskunft: „Wie hoch ist der Aufwand in Bezug auf die Eintreibung von GEZ-Gebühren durch die Gemeinde Alpen“?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in der nächsten Sitzung des Rates am 20.09.2016 bringt die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Alpen folgenden Antrag ein: „Der Rat beauftragt die Verwaltung die nachfolgend aufgeführten Fragen zu beantworten und in der Ratssitzung am 08.11.2016 darüber zu berichten“.
- Wie viele Beitreibungsverfahren gem. § 10 (6) RBeitrStV wurden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durch die Gemeinde Alpen durchgeführt?
- In wie vielen Fällen wurde dabei der Zahlungsverpflichtung durch die Säumer umgehend nachgekommen und in wie vielen Fällen mussten umfangreichere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Mahnbescheide / Pfändungen etc.) durchgeführt werden?
- In welcher Höhe und in welcher Staffelung werden Vergütung durch die o.a. Anstalten je Fall an die Gemeinde gezahlt?
- Wie stellt sich in diesem Sachverhalt die Einnahmen/Ausgaben-Situation für die Gemeinde dar und sind die Maßnahmen für die Gemeinde auskömmlich?
- Wurden verwaltungsseitig in diesem Sachverhalt Schritte zur Abänderung der Eintreibeverpflichtung der Gemeinde unternommen?
Begründung
Aus § 10 Absatz 6 RBeitrStV ergibt sich die Verpflichtung von Kommunen zur Eintreibung von Rundfunkgebühren der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios (ehemals GEZ) bei säumigen Gebührenzahlern in den jeweiligen Städten und Gemeinden.
Auch unter dem Aspekt der derzeitigen Haushaltslage ist es notwendig, Sachverhalte kritisch auf ihre finanziellen Auswirkungen hin zu überprüfen. Dabei erscheint es uns geboten, auch solche Aufgaben zu überprüfen, deren Wahrnehmung nicht im originären Aufgabenbereich einer Kommune und nicht in deren Interesse liegen.
Mit den besten Grüßen
Thomas Hommen
Fraktionsvorsitzender der FDP
im Rat der Gemeinde Alpen
von Thomas Hommen