Auskunft der Verwaltung zur Anfrage der Instandsetzungsarbeiten der Bönninger Straße

Antwort_Anfrage Instandsetzung Bönninger Straße

 

 

 

 

 

 

Mit oben angeführtem Schreiben informiert die Verwaltung zu unserer Anfrage wie folgt:

1.)       Die Schäden an der Bönninger Straße wurden nicht beim ausführenden Unternehmer beanstandet, da ihm kein Vorwurf zu machen sei. Die großflächige Rissbildung, die sich nach kurzer Zeit gezeigt hat, wäre nur bei einer vollständigen Sanierung der Straße mit einem entsprechenden Unterbau (Schlacke und Frostschutzkies) und neuen Randanlagen sowie geregelten Straßenentwässerungsanlagen zu verhindern gewesen.

2./3.) Dementsprechend konnte das ausführende Unternehmen die Reklamation weder anerkennen noch ablehnen.

4.)      Zu den Kosten der Gemeindemitarbeiter, die die Instandsetzungsarbeiten an der Bönninger Straße durchgeführt haben, wurden keinen Angaben gemacht. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten den Gemeindehaushalt belasten und letztlich vom Steuerzahler statt vom ausführenden Unternehmer getragen werden müssen.

5.)      Die Straße war im Jahre 2015 44 Jahre alt und ist insgesamt für eine Nutzungsdauer von 60 Jahren ausgelegt. Die Restnutzungsdauer von 16 Jahren soll mit der in 2016 durchgeführten Kompromisslösung (1-2 cm Oberflächenerneuerung im Dünnschichtverfahren)  überbrückt werden um die Straße in einem nutzbaren Zustand zu halten. Diese Vorgehensweise ist für die Anlieger kostenfrei. Entsprechend ist aber spätestens in 2031 mit einer vollständigen Sanierung der Straße zu rechnen. Die vollständige Sanierung ist für die Anlieger dann kostenpflichtig.

Die Verwaltung hat in ihrem Schreiben vom 15.07.2016 sehr umfangreich und ausführlich die Instandsetzungsarbeiten der Bönninger Straße erläutert.

Das begrüßen wir an dieser Stelle ausdrücklich.

Gleichwohl hätten wir uns gewünscht, wenn auf konkrete Fragen auch konkret geantwortet worden wäre.

von Thomas Hommen

 

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