Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 29.08.2019

Über die Tagungsordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Bau-, Planungs- und Umwelt-Ausschuss am 29.08.2019 wie folgt abgestimmt:

Die vollständige Niederschrift des öffentlichen Teils ist auch auf der Homepage der Gemeinde Alpen einsehbar.

TOP2: Investorenauswahlverfahren zur städtebaulichen Aktivierung des Willy-Brandt-Platzes in Alpen

Beschluss: CDU: 9 Ja-Stimmen, SPD: 4 Ja-Stimmen, Grüne: 2 Nein-Stimmen, FDP 1 Nein-Stimme

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss beauftragt den Bürgermeister, das Investorenauswahlverfahren zur städtebaulichen Aktivierung des Willy-Brandt-Platzes im Sinne der vorliegenden Bewerbungsbedingungen einzuleiten

TOP3: Städtebauliche Entwicklung an der Lindenalleehier: Vorstellung künftig möglicher Baustrukturen

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss nimmt die Planungen zur städtebaulichen Entwicklung an der Lindenallee zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt,dem Bau-, Planungs-und Umweltausschuss einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss zu einer Änderung des bestehenden Bebauungs-planes vorzubereiten. Mit dem Aufstellungsbeschluss wird sich der Ausschuss auf eine Gestaltungsalternative festlegen.

TOP4: Neufassung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Alpen

Beschluss: CDU: 9 Ja-Stimmen, SPD: 4 Ja-Stimmen, Grüne: 2 Ja-Stimmen, FDP 1 Nein-Stimme

TOP5: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpenhier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Feststellungsbeschluss

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Gleichzeitig beschließt der Rat die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Genehmigungsverfahren über dieBezirksregierung Düsseldorf einzuleiten.

TOP6: Bebauungsplan Nr. 77 „Am Wippött“hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a BauGB sowie Vergabe eines Straßennamens

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Am Wippött“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten. Gleichzeitig beschließt der Ausschuss, die künftige Planstraße „Am Wippött“ zu benennen.

Top7: Antrag zur Errichtung von 2 freistehenden Werbetafeln an der Burgstraßehier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss: CDU: 9 Ja-Stimmen, SPD: 4 Ja-Stimmen, Grüne: 2 Ja-Stimmen, FDP 1 Nein-Stimme

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss genehmigt die vomBürgermeister Ahls und dem Ratsmitglied Banemann gefasste Dringlichkeitsentscheidung vom 11.07.2019 zur Versagung des Einvernehmens zur Errichtung von 2 freistehenden Werbeanlagen auf einem Grundstück an der Burgstraße.

Top8: Aufstellung der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellungder 7. vereinfachten Änderung des Bebauungs-planes Nr. 18 „Gewerbegebiet Süd“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen (hier: Darstellung einer Fläche für die Wasserwirtschaft sowie die Kennzeichnung als Überschwemmungsbereich) abgegeben werden. Gleichzeitig werden die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wo-chen verkürzt.

eingestellt von Thomas Hommen

 

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