Die FDP nimmt den dritten Anlauf zur Team-Bildung, RP 27.04.2020
Die Liberalen hatten die Wahlbezirken, ihren Bürgermeisterkandidaten und ihre Reserveliste im Herbst schon aufgestellt. Doch dann stellte ein Verfassungsgerichtsurteil alles wieder auf Anfang. Dann kam Corona und die Kontaktsperre. Jetzt aber soll’s klappen.
Am Donnerstag, 7. Mai, wiederholen die Alpener Liberalen ihre Wahlversammlung zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl am 13. September im Sitzungssaal des Rathauses. „Anfang der vorigen Woche gab es dafür endlich grünes Licht aus Wesel und von der Gemeinde“, so FDP-Parteichef Thomas Hommen. Bereits im November hatten die Liberalen mit Moritz Vochtel ihren Bürgermeisterkandidaten gekürt, die Reserveliste mit den Ratsherren Thomas Hommen und Michael Weis an der Spitze aufgestellt und alle 16 Wahlkreise besetzt.
Aber ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs NRW hatte dann dazu geführt, dass auch in Alpen die Wahlkreise neu zugeschnitten werden mussten, weil die Abweichungen vom Durchschnitt an Stimmberechtigen in einzelnen Wahlbezirken zu groß waren. Daraufhin hat der Wahlausschuss Mitte Februar die Wahlkreise neu festgelegt. Das führte dann dazu, dass die FDP zurück auf Null musste. „Wir hatten die zweite Wahlversammlung für den 16. März geplant und auch schon dazu eingeladen“, berichtet Thomas Hommen. Aber dann kam Corona und damit das verordnete Kontaktverbot. Das Treffen musste folglich abgesagt werden.
Da die Corona-Schutzverordnung solche Partei-Versammlungen nun aber wieder ausdrücklich zulasse, will die FDP ihre Truppe jetzt offiziell neu formieren. Ein rein formaler Akt, denkt auch der Parteichef: „Unsere Wahlversammlung birgt keine Überraschungen. Sowohl die Wahlkreisbesetzung als auch die Reserveliste stehen“, so Hommen. Es gehe lediglich darum, „endlich die Aufstellung abzuschließen, um die Melde- und Prüfungsfristen fristgerecht einhalten zu können“.
Hommen weist darauf hin, dass die Wahlversammlung „ausnahmsweise nichtöffentlich“ stattfindet, da sonst die Gefahr bestehe, den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht gewährleisten zu können, „wenn eine nicht absehbare Anzahl von externen Gästen berücksichtigt werden müssten“.
eingestellt von Thomas Hommen