Rat 15.12.2020

Im Rat wurde am 15.12.2020 wie folgt beraten und entschieden:

TOP3: Anerkennung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 06.11.2020

Beschluss: einstimmig

Die Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Alpen vom 06.11.2020 wird in der vorliegenden Fassung anerkannt.

TOP4: Tätigkeitsbericht der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten

Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht der Behindertenbeauftragten für die Zeit vom 01.07.2019 bis 30.06.2020 zur Kenntnis.

TOP5: Jahresabschluss der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2019 hier: Zuleitung des Entwurfs

Beschluss: einstimmig

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2019 zur Kenntnis und überweist ihn gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

TOP6: Bericht der Kämmerin über die finanzielle Lage der Gemeinde Alpen

Der Rat nimmt den Bericht der Kämmerin zur finanziellen Lage der Gemeinde Alpen zur Kenntnis.

TOP7: Stellenplan 2021

Beschluss: einstimmig
Der Rat beschließt den Stellenplan für das Jahr 2021.

TOP8: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2021 Produkt 11.03.01 „Abwasserbeseitigung (Kanal)

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt die Satzung zur 13. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Alpen vom 19.12.2008.

TOP9: Gebührenbedarfsberechnung 2021 für das Produkt 11.02.01  „Abfallwirtschaft“

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt die Satzung zur 17. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Alpen für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Alpen vom 18.02.2002.

TOP10: Gebührenbedarfsberechnung für das Produkt 11.03.02  Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2021

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt die Satzung zur 15. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Alpen für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 05.10.2005.

TOP11: Gebührenbedarfsberechnung für das Produkt 13.02.01 – 170/2020 Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt die Satzung zur 15. Änderung der Satzung über die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues der Gemeinde Alpen vom 16.12.2005.

TOP12: Antrag der FDP-Fraktion vom 20.11.2020 hier: Ausstattung der Schulen mit digitalen Endgeräten

Beschluss: einstimmig

Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Haushaltsplan 2021 einen Betrag in Höhe von 40.000 € zur Förderung digitaler Endgeräte bereit zu stellen.
Über die Verausgabung wird mit Beschluss des Rates nach einer Bedarfserhebung entschieden.

TOP13: Antrag der FDP-Fraktion

hier: Aussetzung der Elternbeiträge für die

Halbtags- und Ganztagsbetreuung der Grundschulen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022

Beschluss: CDU: 11 Nein-Stimmen, Grüne: 3 Enthaltungen, SPD: 3 Ja-Stimmen, FDP: 2 Ja-Stimmen, Die PARTEI: 1 Nein-Stimme

Damit ist der Antrag abgelehnt.

TOP14: Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021

Beschluss: CDU: 11 Ja-Stimmen,  Grüne: 3 Enthaltungen, SPD: 3 Nein-Stimmen, FDP: 2 Nein-Stimmen, Die PARTEI: 1 Nein-Stimme

Der Rat erlässt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung der beigefügten Veränderungsliste und Haushaltssatzung.

TOP15: Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Alpen 150/2020

Beschluss: einstimmig

Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt die beigefügte Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Alpen.

TOP16: 3. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Alpen

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt die 3. Änderung der Geschäftsordnung der Gemeinde Alpen in der beigefügten Fassung.

TOP17: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: Abwägung der aus der wiederholten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB, der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie vorangegangener Beteiligungen im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (frühzeitige Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 2 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB) vorgetragenen Anregungen und Feststellungsbeschluss

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die aus der wiederholten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.

Weiterhin beschließt der Rat, die im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes gem. § 4 Abs. 1 BauGB, § 3 Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB, mit dem Ziel einer Sondergebietsdarstellung Einzelhandel „Lebensmittelvollsortimenter, max. VK 1.200 m2 zur Nahversorgung, davon min. 90 % nahversorgungsrelevantes Sortiment“, vorgetragenen Anregungen ebenfalls im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.

Gleichzeitig beschließt der Rat die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der vollzogenen Abwägung und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Genehmigungsverfahren über die Bezirksregierung Düsseldorf einzuleiten.

TOP18: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.

Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ mit seiner externen Ausgleichsfläche gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.

TOP19: Feststellung der Gültigkeit der Kommunalwahl vom 13.09.2020

a) Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Alpen

b) Wahl der Vertretung der Gemeinde Alpen

Beschluss: einstimmig

Gegen die Gültigkeit der Kommunalwahl am 13.09.2020 sind innerhalb der Einspruchsfristen keine Einsprüche erhoben worden.

Der Rat beschließt, die Wahl für gültig zu erklären, da keiner der in § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) KWahlG genannten Fälle vorliegt.

TOP20: Grundstücksangelegenheiten

Förderprogramm ‚Jung kauft Alt‘
Der Rat nimmt die Ausführung zur Kenntnis.

eingestellt von Thomas Hommen

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