Rat 15. Februar 2022
Im Rat ging es am 15. Februar 2022 um folgende TOP’s:
TOP3: Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021
Beschluss: einstimmig
Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Alpen vom 14.12.2021 wird in der vorliegenden Fassung anerkannt.
TOP4: Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Bereich Veen – Dickstraße
Die Beschlußvorschläge 1 + 2 wurden vom Rat einstimmig abgelehnt.
Beschluss zu 3
Beschluss: einstimmig
Fraktionen Ja Nein Enthaltung |
CDU 12 |
Grüne 4 |
SPD 2 |
FDP 2 |
Die PARTEI 1 |
Ergebnis: 21 |
Der Rat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Windenergie- anlagen zu erteilen und beauftragt die Verwaltung, die weiteren planungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.
TOP5: Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2020 und Entlastung des Bürgermeisters
Beschluss: 18 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen
Fraktionen Ja Nein Enthaltung |
CDU 11 |
Grüne 4 |
SPD 2 |
FDP 2 |
Die PARTEI 1 |
Ergebnis: 18 2 |
Der Rat beschließt:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresabschluss der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2020 mit einer Bilanzsumme von 116.553.030,88 € wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt sowie der Lagebericht 2020 zur Kenntnis genommen und beschlossen.
Der Jahresabschluss 2020 weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 104.946,33 € aus. Die liquiden Mittel betragen am 31.12.2020 4.541.495,47 €.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 104.946,33 € verringert die Ausgleichsrücklage.
Aufgrund des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2020 wird dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW vorbehaltlos Entlastung erteilt.
TOP6: Bericht der Kämmerin über die finanzielle Lage der Gemeinde Alpen
Der Rat nimmt den Bericht der Kämmerin zur finanziellen Lage der Gemeinde Alpen zur Kenntnis.
TOP7: Inanspruchnahme einer Beratungsförderung im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes im Haushaltsjahr 2022 und Aufgabenübertragung auf den Kreis Wesel
Beschluss: einstimmig
Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt:
1. den Kreis Wesel zu beauftragen, eine Beratungsförderung im Rahmen der Breitbandförderung des Bundes für die Gemeinde Alpen zu beantragen, in deren Zuge
- die Grundlage für eine Entscheidung der Gemeinde Alpen hinsichtlich der Inanspruchnahme weiterer Fördermittel für den Ausbau der sogenannten grauen Flecken im Gemeindegebiet geschaffen,
- die Inhalte einer sich anschließenden Ausschreibung durch das beauftragte Unternehmen in enger Abstimmung mit dem Kreis Wesel als Auftraggeber und den beteiligten Kommunen ausgearbeitet,
- die Antragstellung bei Bund und Land (vorläufig und final) vorbereitet,
- das Ausschreibungsverfahren nebst Auswertung flankiert sowie
- eine fachanwaltliche Beratung sichergestelltwird.
2. Ermächtigt die Verwaltung, hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem
Kreis Wesel als Legitimationsnachweis des Kreises im Rahmen der Antragstellung beim Bund abzuschließen.
TOP8: Liveübertragung von Ausschüssen und Ratssitzungen 5/2022 der Gemeinde Alpen im Internet
hier: Auswertung der Umfrage
Beschluss: einstimmig
Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt, auf eine Livestream-Übertragung von Sitzungen des Rates und der Ausschüsse im Internet zunächst zu verzichten.
TOP9:
Verleihung des „Heimat-Preis“ der Gemeinde Alpen für das Jahr 2022 4/2022
Beschluss: einstimmig bei 1 Enthaltung
Fraktionen Ja Nein Enthaltung |
CDU 12 |
Grüne 4 |
SPD 2 |
FDP 2 |
Die PARTEI 1 |
Ergebnis: 20 1 |
Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt für das Jahr 2022 erneut die Teilnahme am „Heimat-Preis“ des vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aufgelegten Förderprogrammes „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen- Wir fördern, was Menschen verbindet.“
Für den Heimatpreis des Jahres 2022 legt der Rat folgende Kriterien fest: • Verdienst um die Heimat
• Pflege und Förderung von Bräuchen
• Erhalt von Kultur und Tradition
• Verdienst um die Weiterentwicklung und Veränderung des Zusammenlebens in Alpen
Es muss mindestens ein Preiskriterium erfüllt werden.
Gleichzeitig beschließt der Rat die beigefügten Verleihungsgrundlagen.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag an die Bezirksregierung Düsseldorf zu richten.
TOP10: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Dorfstraße“ mit der 9. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss: einstimmig
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 79 „Dorfstraße“ mit der 9. Berichti- gung des Flächennutzungsplanes im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.
Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 79 „Dorfstraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen.
Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan im Wege der 9. Berichtigung angepasst.
eingestellt von Thomas Hommen für die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Alpen