Haupt- und Finanzausschuss, 25.08.2020

Über die Tagesordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 25.08.2020 wie folgt abgestimmt:

TOP1: Feststellung der Ausschließungsgründe gemäß GO NRW
Zu folgenden Tagesordnungspunkten wurde das Vorliegen eines Ausschließungsgrundes nach GO NRW angezeigt:

-TOP 2 Ratsmitglied Herbert Oymann

-TOP 10 und 12 Ratsmitglied Sascha Buchholz

TOP2: Bildung einer Einigungsstelle für die Gemeinde Alpen gemäß § 67 LPVG

Das Ratsmitglied Herr Oymann erklärt sich zu diesem Tagesordnungspunkt befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

Beschluss: einstimmig

Der Haupt-und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor: Der Rat der Gemeinde Alpen bestellt für die bei der Gemeinde Alpen zu bildende Einigungsstelle für die Amtszeit der Personalvertretung von 2020 bis 2024 Herrn Herbert Oymann zum Vorsitzenden und Herrn Ralf Berensmeier zum stellvertretenden Vorsitzenden.Die Bestellung der Beisitzer erfolgt anlassbezogen bei einem anstehenden Einigungsstellenverfahren.Der Rat der Gemeinde Alpen ermächtigt den Bürgermeister,-Sitzungen der Einigungsstelle einzuberufen und dem Vorsitzenden der Einigungsstelle von den sechs benannten Beisitzern drei für die Teilnahme an der Sitzung vorzuschlagen.-Sitzungen der Einigungsstelle zu beantragen.

TOP3: Beteiligungsbericht der Gemeinde Alpen für das Jahr 201964/2020Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt den Beteiligungsbericht der Gemeinde Alpenfür das Jahr 2019 zur Kenntnis und verweist die Angelegenheit zur Beschlussfassung an den Rat

TOP4: Bericht über die über-und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.01.2020-30.06.2020

Der Haupt-und Finanzausschuss nimmt von den Haushaltsüberschreitungen in der Zeit vom 01.01.2020-30.06.2020 Kenntnis und überweist die Angelegenheit zur Kenntnisnahme an den Rat.

TOP5: 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagen vom 16.12.1994

Beschluss: einstimmig

Der Haupt-und Finanzausschuss verweist die 2. Änderung der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentlichen Wasserversorgungsanlagenvom 16.12.1994 zur Beschlussfassung an den Rat.

eingestellt von Thomas Hommen

 

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