Bau-, Planungs- und Umwelt-Ausschuss, 23.11.2021

Im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ging es am 23. November um folgende TOP’s:

TOP2: Haushaltsentwurf 2022 – Veränderungsdienst hier: Haushaltsansatz Erwerb Fahrzeuge Bauhof

Beschluss: 13 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen der SPD

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Vorschlag zur weiteren Haushaltsplanung zur Kenntnis und beschließt, die nötigen Haushaltsmittel zur Beschaffung eines zusätzlichen Transportfahrzeugs in die Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf aufzunehmen. Hierzu leitet er die Unterlagen an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

TOP3: Haushaltsentwurf 2022 – Veränderungsdienst hier: Haushaltsansatz Erwerb Kehrmaschine

Beschluss: 13 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen der SPD

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Vorschlag zur weiteren Haushaltsplanung zur Kenntnis und beschließt, vorerst keine Haushaltsmittel zur Beschaffung einer neuen Kehrmaschine zur Verfügung zu stellen. Daraufhin beauftragt er die Verwaltung, die Finanzierungsmöglichkeiten einer neuen Kehr- maschine unter der Voraussetzung der Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr zu prüfen, einen Entwurf zur Anpassung der Straßenreinigungssatzung zu erarbeiten und eine entsprechende Gebührenbedarfsberechnung zu erstellen und dem Ausschuss im Anschluss zur Beratung vorzulegen.

TOP4: Haushaltsentwurf 2022 – Veränderungsdienst hier: Haushaltsansatz Erwerb Minibagger

Beschluss: 13 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen der SPD

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Vorschlag zur weiteren Haushaltsplanung zur Kenntnis und beschließt, keine Haushaltsmittel zur Beschaffung eines Minibaggers zur Verfügung zu stellen.

TOP5: Haushaltsentwurf 2022 – Veränderungsdienst hier: Haushaltsansatz Aufwendungen sonstige Dienstleistungen öffentliche Grünflächen

Beschluss: 10 Ja-Stimmen bei 5 Gegenstimmen der Grünen und der SPD

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Vorschlag zur weiteren Haushaltsplanung zur Kenntnis und beschließt, die nötigen Haushaltsmittel für die externe Vergabe der Grünflächenpflege in den Ortsteilen Menzelen-Ost und Menzelen-West sowie die Preiserhöhung der Lebenshilfe in die Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf aufzunehmen. Hierzu leitet er die Unterlagen an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

TOP6: Haushaltsentwurf 2022 – Veränderungsdienst hier: Haushaltsansatz Aufwendungen sonstige Dienstleistungen Friedhöfe / Personalkosten Friedhöfe

Beschluss: 13 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen der SPD

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie den Vorschlag zur weiteren Haushaltsplanung zur Kenntnis und beschließt, die Personalkosten für eine zusätzliche Gärtnerstelle zur Friedhofspflege in die Veränderungsliste zum Haushaltsplanentwurf aufzunehmen. Hierzu leitet er die Unterlagen an den Haupt- und Finanzausschuss weiter.

TOP7: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022

Der Bau-. Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.

TOP8: Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Beschluss: einstimmi

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.

eingestellt von Thomas Hommen für die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Alpen

 

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