Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, 06.02.2020

Über die Tagungsordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Bau-, Planungs- und Umwelt-Ausschuss am 06.02.2020 wie folgt abgestimmt:

TOP2: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und Beschluss zur wiederholten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, den Feststellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungs-planes vom 19.09.2019 aufzuheben. Des Weiteren beschließt er die wiederholte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB. Die Verwaltung wird beauftragt, das entsprechende Verfahren einzuleiten.

TOP3: Grundschule Menzelen hier: Sanierung Schulhof

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen des Architekturbüros Hoff zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die erforderlichen Haushaltsmittel im aktuellenund in den kommenden Haushaltsjahren vorzusehen.

TOP4: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss nimmt den Entwurf der Haushaltssatzungmit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 zur Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Beratung an den Haupt-und Finanzausschuss.

TOP5: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahrenmit seinem erweiterten Planbereich einzuleiten.

TOP6: Bebauungsplan Nr. 79 „Dorfstraße“ der Gemeinde Alpenhier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 79 „Dorfstraße“ der Gemeinde Alpen gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren mit seinem erweiterten Planbereich einzuleiten.

TOP7: Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohnhäusern auf einem Grundstück an der Ringstraße

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs-und Umweltausschuss versagt zunächst das gemeindliche Einvernehmen zu den beantragten Wohnhäusern auf einem Grundstück an der Ringstraße.

eingestellt von Thomas Hommen

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