Bau-, Planungs- und Umweltausschuss 22.03.2022

Im Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ging es am 22.03.2022 um folgende TOP’s

Nach Prüfung der Form und Richtigkeit der Einladung wird die Sitzung eröffnet. Der Ausschuss– vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.

Anschließend führt der Ausschussvorsitzende den stellvertretenden sachkundigen Bürger Stephan Gesthuysen in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde.“

TOP2: Aufstellung der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Beschluss: 12 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen der Grünen

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 11. vereinfachten Änderung des Bebauungs- planes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.

TOP3: Zwölfte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ und 10. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan der Ge- meinde Alpen im Zuge einer 10. Berichtigung angepasst. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.

TOP4: Bebauungsplan Nr. 63 „Schulstraße – Laakweg“ hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 20.07.2004 sowie erneuter Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13 a BauGB

Beschluss: 13 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen der FDP

eingestellt von Thomas Hommen für die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Alpen

 

 

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