FDP fordert Transparenz bei der Grundsteuerreform RP vom 06.09.2023
Die Grundsteuer wird neu geregelt. Die FDP will wissen, welche Folgen auf die Bürger in Alpen zukommen können. Sie erwartet Mehrbelastungen für einige. Deshalb fordert sie von der Verwaltung Informationen dazu.
Die FDP-Fraktion in Alpen fordert von der Verwaltung Informationen über die möglichen Auswirkungen der Grundsteuerreform für die Bürger und Unternehmen in der Gemeinde. Dafür hat sie einen Antrag eingereicht, mit dem sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 6. September, 18 Uhr, befasst. Darin fordert die FDP, dass die Verwaltung die Auswirkungen der Grundsteuerreform ab 2025 für Bürger und Unternehmen aufarbeitet und dem Rat in Form einer Vergleichsrechnung der jeweiligen Gewerbesteuerhebesätze zu den Vorjahren bis spätestens zur nächsten Sitzung im Oktober 2023 vorlegt. Außerdem soll die Verwaltung erklären, welchen Hebesatz die Alpener Politik beschließen müsste, damit die Gemeinde nach der Grundsteuerreform in etwa genauso viel damit einnimmt wie vorher.
„Wir möchten sicherstellen, dass die Menschen in Alpen frühzeitig erfahren, wie sich die Grundsteuerreform auf ihre Finanzen auswirken wird“, erklärte die FDP-Fraktionsvorsitzende Monika Knüppel in einer Mitteilung zum Antrag. Besonders in Zeiten hoher Inflation und steigender Lebenshaltungskosten sei diese Information „von großer Bedeutung“, ergänzte Marco Schuttel, Sachkundiger Bürger der FDP Alpen. Beide machten deutlich, dass die Liberalen eine Anhebung der Grundsteuerhebesätze grundsätzlich ablehnten. Sie forderten „eine transparente und gerechte Gestaltung der Grundsteuer“.
In der Begründung ihres Antrags erinnert die FDP daran, dass die Reform der Grundsteuer „insgesamt aufkommensneutral gestaltet wird“. Aber für den einzelnen Bürger könnten sich Änderungen ergeben. „Das heißt, einige Grundstücksbesitzende in Alpen werden mehr Grundsteuer bezahlen dürfen, andere dafür weniger“, vermuten die Liberalen. Eine Mehrbelastung sei vor allem für die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie unbebauter Grundstücke zu erwarten. Deshalb sei es wichtig, dass die Bürger früh darüber informiert würden, „welche Mehrbelastungen gegebenenfalls auf sie zukommen“. Zu befürchten sei, dass das Wohnen in der Gemeinde Alpen durch die Grundsteuerreform „noch viel teurer werden wird“.
Vom Jahr 2025 an soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 gefordert. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten. Wie die Gemeinde Alpen schreibt, hat sie bei der Grundsteuer A einen Hebesatz von 255 Prozent und bei der Grundsteuer B einen Hebesatz von 443 Prozent. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag der Durchschnitt im Jahr 2022 deutschlandweit bei 350 Prozent (Grundsteuer A) und 486 Prozent (Grundsteuer B).