Rat 06.07.2021

Im Rat ging es am 06. Juli um folgende TOP’s:

TOP3: Anerkennung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021

Beschluss: einstimmig

Die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates der Gemeinde Alpen vom 27.04.2021 wird in der vorliegenden Fassung anerkannt.

TOP4: Erstattung der Elternbeiträge für die Betreuung der Offenen Ganztagsschule sowie für die Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr für die Monate März bis Mai 2021

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, den Eltern, die Beiträge für die Offene Ganztagsschule sowie für die Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr für die Monate März 2021 bis einschließlich Mai 2021, vorbehaltlich der Zusage einer teilweisen Kostenübernahme durch das Land NRW, zu erstatten.

TOP5: Bericht der Kämmerin über die finanzielle Lage der Gemeinde Alpen

Der Rat nimmt den Bericht der Kämmerin zur finanziellen Lage der Gemeinde Alpen zur Kenntnis.

TOP6: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, SPD, FDP, dem Ratsmitglied Mathias Schuscik und der Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V. vom 18.06.2021

Beschluss: einstimmig

Der Rat der Gemeinde Alpen erklärt sich zu den folgenden Zielen der Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten NRW e.V. solidarisch:

    •   Schaffung einer zentralen Erfassungsstelle für Salzbergbauschäden zur unabhängigen Erfassung sämtlicher durch den Salzbergbau im Kreis Wesel entstandener Schäden;
    •   Beitritt der Salzbergbauunternehmen zur Schlichtungsstelle für Bergbauschäden beim RVR und
    •   auf Dauer angelegte, insolvenzsichere finanzielle Absicherung der durch den Salzbergbau verursachten sog. Ewigkeitsschäden, beispielsweise durch Schaffung eines Fonds analog des Fonds der RAG für den Steinkohlebergbau.

TOP7: Abfallentsorgung in der Gemeinde Alpen 61/2021 hier: Vorbereitung einer gemeinsamen europaweiten Ausschreibung der Gemeinden Alpen und Sonsbeck, sowie der Stadt Xanten

Beschluss: einstimmig

Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt, das Vergabeverfahren der Abfallentsorgung gemeinsam mit der Gemeinde Sonsbeck und der Stadt Xanten durchzuführen und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Sonsbeck und der Stadt Xanten über die Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens von Abfallentsorgungsleistungen zuzustimmen.

TOP8: Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.

Des Weiteren beschließt er die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Burgstraße – Im Heesefeld – Bruckstraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Junggesellenschützenverein Gespräche über mögliche Baumstandorte auf dem Grundstück nach Maßgabe des landes- pflegerischen Begleitplanes zu führen.

TOP9: 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen sowie Feststellungsbeschluss

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.

Gleichzeitig beschließt der Rat die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der vollzogenen Abwägung und beauftragt die Verwaltung, das entsprechende Genehmigungs- verfahren über die Bezirksregierung Düsseldorf einzuleiten.

TOP10: Bebauungsplan Nr. 81 „Ringstraße Menzelen – K 22“ der Gemeinde Alpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, den Bebauungsplanes Nr. 81 „Ringstraße Menzelen – K 22“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.

eingestellt von Thomas Hommen für die FDP-Fraktion

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