Rat 10.10.2017

Über die Tagungsordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Rat am 10.10.2017 wie folgt abgestimmt:

Die vollständige Niederschrift des öffentlichen Teils ist auch auf der Homepage der Gemeinde Alpen einsehbar.

 

TOP 3:  Bericht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in der Zeit vom 01.01.2017 – 31.07.2017

– Kenntnisnahme

TOP 4: Kündigung der Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 28.03.2012 über die Wahrnehmung von Aufgaben der Wohngeldstelle Alpen durch die Wohngeldstelle Xanten

– Beschluß einstimming

Der Rat beschließt die Kündigung der bestehenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Xanten zum 31.12.2017

TOP 5: Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 “Sonsbecker Straße”
hier: Abwägung der aus der Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

– Beschluss einstimmig

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 “Sonsbecker Straße” im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 58 “Sonsbecker Straße” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung die Rechtskraft herbeizuführen.

TOP 6: Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 “Bönninger Straße – Römerweg” hier: Aufstellungsbeschluß gem. § 2 Abs. 1 BauGB

– Beschluß einstimmig

Der Rat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 “Bönninger Straße – Römerweg” gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.

TOP 7: Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 “Alpen-Ost” mit der 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes.
hier: Abwägung der aus der Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

– Beschluß einstimmig

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 “Alpen-Ost” mit der 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 “Alpen-Ost” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung die Rechtskraft herbeizuführen.

Gleichzeitig ist die 6. Berichtigung des Flächennutzungsplanes öffentlich bekannt zu machen.

TOP 8: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise zum Erhalt der Sekundarschule

– Kenntnisnahme

 

eingestellt von Thomas Hommen

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