Rat 14.12.2021

Im Rat ging es am 14. Dezember um folgende TOP’s:

TOP3: Einführung eines neuen Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Alpen

Der Rat dankt dem ehemaligen Schiedsmann Erich Pohle für die langjährige, ehrenamtliche Arbeit und nimmt die Einführung des neuen Schiedsmannes der Gemeinde Alpen, Herrn Volker Löker, zur Kenntnis.

TOP4: Willy-Brandt-Platz hier: beantragte Fällung vorhandener Bäume durch den Investor

Beschluss: 15 Ja-Stimmen von CDU und SPD bei 7 Gegenstimmen von Grünen, FDP und Die Partei

Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt, dem Antrag zur Fällung der Bäume in dem Bereich des geplanten Vollsortimenters am Willy-Brandt-Platz statt zu geben.
Dem Investor Salia GmbH aus Wesel wird zur Auflage gemacht, Ersatzpflanzungen an adäquaten Plätzen im Planbereich und/oder außerhalb des Planbereiches in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung Alpen nach Vorgabe des FLL-Regelwerkes `Empfehlung für Baumpflanzungen Teil 1 und Teil 2` vorzunehmen.

Die Pflanzqualität der Bäume hat mindestens in der Güte von 4x verpflanzter Baumschulware mit 25-30 cm Stammumfang zu erfolgen.

TOP5: Energiebericht der Gemeindeverwaltung hier: Sachstandsbericht

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

TOP6: Bericht der Kämmerin über die finanzielle Lage der Gemeinde Alpen

Der Rat nimmt den Bericht der Kämmerin zur finanziellen Lage der Gemeinde Alpen zur Kenntnis.

TOP7: Bericht der Gemeinde Alpen über den LINEG-Genossenschaftsbeitrag für das Jahr 2022 zum Produkt 11.03.01 “Abwasserbeseitigung”

Der Rat nimmt den Bericht über den LINEG-Genossenschaftsbeitrag für das Jahr 2022 zum Produkt 11.03.01 “Abwasserbeseitigung” zur Kenntnis.

TOP8: Gebührenbedarfsberechnung für das Produkt 11.03.02 Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2022

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die Satzung zur 16. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Alpen für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 05.10.2005 zu erlassen.

TOP9: Gebührenbedarfsberechnung 2022 für das Produkt 11.02.01 “Abfallwirtschaft”

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die Satzung zur 18. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Alpen für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Alpen vom 18.02.2002 zu erlassen.

TOP10: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022 Produkt 11.03.01 “Abwasserbeseitigung” (Kanal)

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die Satzung zur 14. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Alpen vom 19.12.2008 mit dem Wortlaut

§1

Der Absatz 8 des § 12 „Schmutzwassergebühren“ wird wie folgt geändert: (8) Die Benutzungsgebühr beträgt je cbm Schmutzwasser 3,69 € jährlich.

§2
Der Absatz 4 des § 14 „Niederschlagswassergebühren“ wird wie folgt geändert: (4) Die Gebühr für jeden Quadratmeter bebauter und/oder befestigter sowie

abflusswirksamer Fläche i. S. d. Absatzes 1 beträgt 1,19 € jährlich zu erlassen.

TOP11: Gebührenbedarfsberechnung für das Produkt 13.02.01 – Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, es bei den Gebühren des Jahres 2021 zu belassen und die 16. Änderung der Satzung über die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues der Gemeinde Alpen vom 16.12.2005 zu erlassen.

TOP12: Digitalisierung und E-Government bei der Gemeindeverwaltung Alpen

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt die Aufnahme einer zusätzlichen Stelle der EG 10 für einen „Sachbearbeiter Verwaltungsdigitalisierung“ im Stellenplan 2022.

TOP13: Grundstücksangelegenheiten 148/2021 zusätzliche Planung von Haushaltsmitteln

Beschluss: 19 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen der SPD

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die zusätzlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € in die Veränderungsliste zum Haushaltsentwurf aufzunehmen.

TOP14: Stellenplan 2022

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt den Stellenplan 2022.

TOP15:

Erlass der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022

Beschluss: 12 Ja-Stimmen der CDU bei 6 Gegenstimmen der SPD, FDP, Die Partei und 4 Enthaltungen der Grünen

Der Rat erlässt die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 in der Fassung der Veränderungsliste vom 03.12.2021 sowie die in der Sitzung beschlossenen Änderung aus der Vorlage 148/2021 (TOP 13).
Die geänderte Haushaltssatzung wird dem Protokoll beigefügt.

TOP16: Änderung der Geschäftsordnung hier: Ergänzung der Niederschrift

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt folgende Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Gemeinde Alpen:

§ 24 Niederschrift

Über die im Rat gefassten Beschlüsse ist durch den Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen.

Die Niederschrift muss enthalten:

a) die Namen der anwesenden und der fehlenden Ratsmitglieder
b) die Namen der sonstigen an den Beratungen teilnehmenden Personen,
c) Ort und Tag sowie Zeitpunkt des Beginns, einer etwaigen Unterbrechung und der

Beendigung der Sitzung,
d) die behandelten Beratungsgegenstände, e) die gestellten Anträge,

f) die gefassten Beschlüsse und die Ergebnisse von Wahlen,
wobei die Stimmabgabearten spezifiziert nach Fraktionen darzustellen sind (Ausnahme: Einstimmigkeit ohne Stimmenthaltungen und geheime Abstimmung)

g) Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen grundsätzlich Tonband mitschnitte von Sitzungen erfolgen.
Sie dürfen ausschließlich von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen
zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden.

Ist bis spätestens in der auf die Zuleitung der Niederschrift gem. Abs. 3 Satz 3 folgenden Ratssitzung kein Wunsch zur Änderung der Niederschrift geäußert worden, so ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen.
Wird ein Änderungswunsch aufgrund eines sachlich unrichtigen oder verfremdeten Inhalts der Niederschrift geäußert, so muss zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Ratssitzung der Tonbandmitschnitt abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt,
von der Schriftführerin oder dem Schriftführer und ggf. auch von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen.
Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen.
Anschließend ist der Tonbandmitschnitt unverzüglich zu löschen.

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt erst dann in Kraft, wenn die technischen Voraussetzungen für die Erstellung der Niederschrift nach Buchst. f.) vorliegen.

TOP17: Änderung der Geschäftsordnung hier: Stärkung der Rechte von fraktionslosen Einzelratsmitgliedern

Beschluss: 8 Ja-Stimmen von SPD, Grünen und Die Partei bei 14 Gegenstimmen von CDU und FDP

Der Rat beschließt keine Änderung der Geschäftsordnung zur Stärkung der Rechte von fraktionslosen Einzelratsmitgliedern.

TOP18: Liveübertragung von Ausschüssen und Ratssitzungen der Gemeinde Alpen im Internet

Beschluss: einstimmig

Der Rat beauftragt die Verwaltung, zunächst eine Umfrage bei den Rats- und Ausschuss- mitgliedern durchzuführen, um die Bereitschaft zur Teilnahme an einem möglichen Live-Stream festzustellen.
Über das Ergebnis ist im nächsten Haupt- und Finanzausschuss zu berichten.

TOP19: Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.

TOP20: Lärmaktionsplan 3. Runde 154/2021 hier: Abwägung der eingegangenen Anregungen und Beschlussfassung

Beschluss: einstimmig

Der Rat wägt die aus der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen im Sinne der Verwaltungsvorlage ab.
Es werden keine Änderungen zur 3. Runde des Lärmaktionsplans beschlossen.
Der Aktionsplan in der Fassung vom 20.12.2013 bleibt weiterhin unverändert gültig.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekannt zu machen und die zuständigen Fach- und Aufsichtsbehörden entsprechend zu informieren.

eingestellt von Thomas Hommen für die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Alpen

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