Rat 19.12.2017

Über die Tagungsordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Rat am 19.12.2017 wie folgt abgestimmt:

Die vollständige Niederschrift des öffentlichen Teils ist auch auf der Homepage der Gemeinde Alpen einsehbar.

 

TOP 3: Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2018

Beschluss: einstimming.

Der Rat nimmt von dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 Kenntnis und verweist ihn zur weiteren Bearbeitung an die Fachausschüsse.

TOP 4: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung – überplanmäßig Bereitstellung von Haushaltsmitteln

CDU – 18 Ja-Stimmen, SPD 7 Ja-Stimmen, Grüne 4 Ja-Stimmen, FDP 2 Nein-Stimmen

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und dem Ratsmitglied Banemann am 13.11.2017 gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die außerplanmäßig Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Telefongebühren für den Telefonanschluss im Rathaus und Beiträge für die Versorgungskasse.

TOP 5: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung – überplanmäßig Bereitstellung von Haushaltsmitteln

CDU – 18 Ja-Stimmen, SPD 7 Ja-Stimmen, Grüne 4 Ja-Stimmen, FDP 2 Nein-Stimmen

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und dem Ratsmitglied Banemann am 16.10.2017 gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die außerplanmäßig Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Beiträge für Beihilfen von Aktiven und Versorgungsempfängern.

TOP 6: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung – überplanmäßig Bereitstellung von Haushaltsmitteln

CDU – 18 Ja-Stimmen, SPD 7 Ja-Stimmen, Grüne 4 Ja-Stimmen, FDP 2 Nein-Stimmen

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und dem Ratsmitglied Banemann am 07.12.2017 gefasste Dringlichkeitsentscheidung über die außerplanmäßig Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – Wirtschaftsförderung im Bereicht Breitbandausbau.

TOP 7: Gebührenbedarfsberechnung 2018 für Abfallwirtschaft

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt die Satzung zur 14. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Alpen für die Abfallentsorgung in der Gemeinde Alpen vom 18.12.2002 zu erlassen.

TOP 8: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 208 “Abwasserbeseitigung (Kanal)”

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt die Satzung zur 10. Änderung der der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Alpen vom 19.12.2008 zu erlassen.

TOP 9: Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2018

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die Satzung zur 12. Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Alpen für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 05.10.2005 zu erlassen.

TOP 10: Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die Satzung zur 12. Änderung der Satzung über die Umlage des Aufwandes zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaues der Gemeinde Alpen vom 16.12.005 zu erlassen.

TOP 11: Bericht der Gemeinde Alpen über den LINEG-Genossenschaftsbeitrag für das Jahr 2018 zur Abwasserbeseitigung

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis.

TOP 12: Erlass einer neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Alpen

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Alpen zu erlassen.

TOP 13: Jahresabschluss der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2016; hier: Zuleitung des Entwurfs

Beschluss: einstimmig

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Gemeinde Alpen für das Haushaltsjahr 2016 zur Kenntnis und überweist ihn gem. § 101 GO NRW zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

TOP 14: Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der “KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk” bis zum 31.12.2032

Der Rat nimmt von der automatischen Verlängerung des Konzessionsvertrages mit der “KWW GmbH – Kommunales Wasserwerk” Kenntnis.

TOP 15: Wahl zweier stellvertretender sachkundiger Bürger für den Jugend-, Sport-, Schul- und Kultur-Ausschuss; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 03.12.2017

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt auf Vorschlag der CDU-Fraktion Frederik Paul und Tim Hofmeister zu stellvertretenden sachkundigen Bürgern in den Jugend-, Sport-, Schul- und Kultur-Ausschuss zu wählen.

TOP 16: PCB-Belastung der Innenraumluf in öffentlichen Unterrichtsgebäuden

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, im Sommer 2018 bei höheren Lufttemperaturen sicherheitshalber die empfohlenen orientierenden Raumluftuntersuchungen im Schulzentrum und in der Doppelturnhalle durchzuführen.

TOP 17: Öffentliche Sammlung und Verwertung im Gebiet der Gemeinde Alpen

Beschluss: einstimmig

Der Rat der Gemeinde Alpen beschließt, das Ermessen zur Erteilung oder Versagung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung von Altkleider- und Altschuhsammelbehältern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gemeindegebiet generell wie folgt auszuüben:
1. Die Gemeinde erteilt der Kreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG (KWA) Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Sammelbehältern für Altkleider und Altschuhe auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ausschließlich an den vertraglich zwischen der Gemeinde Alpen und der KWA festgelegten Standorten. Dies ist erforderlich, damit die KWA der ihr als Beauftragter des Kreises Wesel von der Gemeinde Alpen übertragenen Pflicht zum Einsammeln von Altkleidern und Altschuhen nachkommen kann.
2. Sondernutzungserlaubnisse für die Aufstellung weiterer Altkleider- oder Altschuhcontainer an diesen oder anderen Standorten sollen weder der KWA noch Dritten für gewerbliche Sammlungen erteilt werden. Die Gemeinde legt Wert darauf, im Sinne eines geordneten Straßenbildes und zur Vermeidung von Verschmutzungen im Umfeld von Containerstandorten die Standorte und die Zahl von Sammelbehältern auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf das zur Erfüllung ihrer abfallwirtschaftlichen Aufgaben erforderliche Minimum zu begrenzen. Erfahrungen haben gezeigt, dass diese Begrenzung und die Vermeidung konkurrierender Abfallsammlungen der Sauberkeit der Straßen und dem gepflegten Straßenbild förderlich sind. Die Gemeinde ist sich bewusst, dass hinter dem Wunsch Privater, Sammelcontainer im öffentlichen Verkehrsraum aufzustellen, erhebliche wirtschaftliche Interessen stehen. In Ausübung ihres Ermessens gibt sie jedoch der Freihaltung der Straßen, Wege und Plätze von dauerhaften oder langfristig angelegten verkehrsfremden Nutzungen, insbesondere von privaten Abfallsammelsystemen, den Vorzug. Dies ist den Betreibern privater Sammlungen auch deswegen zumutbar, weil hierdurch ihre Chance, nach Vereinbarung mit Grundstückseigentümern Sammelbehältnisse auf privaten Grundstücken aufzustellen, nicht beeinträchtigt wird.
eingestellt von Thomas Hommen

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