Bau-, Planungs- und Umwelt-Ausschuss 11.09.2018
Über die Tagungsordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Bau-, Planungs- und Umwelt-Ausschuss am 11.09.2018 wie folgt abgestimmt:
Die vollständige Niederschrift des öffentlichen Teils ist auch auf der Homepage der Gemeinde Alpen einsehbar.
TOP2: Regionales Radwegenetz für die Metropole Ruhr
Beschluss: einstimmig
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Zukunftskonzept für den regionalen Alltagsradverkehr in der Metropole Ruhr wird vom Rat der Gemeinde als Bedarfsplan für den regionalen Radverkehr unterstützt.
Der Rat bittet den RVR in dem Bedarfsplan für den regionalen Radverkehr die Wegeführung nach Xanten über den Reekwall zu überprüfen und eine mögliche Anbindung der Ortsteile Menzelen und Veen zu berücksichtigen.
Der Rat der Gemeinde Alpen bittet den RVR, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den regionalen Radverkehr voranzutreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem RVR diesen Beschluss zu übermitteln.
Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, die weitere Umsetzung des Bedarfsplans für den regionalen Radverkehr nach Möglichkeit zu unterstützen.
TOP3: PCB-Prüfungen
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt die als unbedenklich einstuften PCB-Raumluftmessungsergebnisse zur Kenntnis.
TOP4: Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Rathausplatz“; hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit ge.m. § 3 (2) BauGB und Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen sowie Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschluss: einstimmig
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Benachrichtigung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Rathausplatz“ im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.
Des Weiteren beschließt er die 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 „Rathausplatz“ gem. § 10 (1) BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.
TOP5: Satzung der Gemeinde Alpen gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Bereich des Mooßweges – Menzelen-Ost; hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss
Beschluss: einstimmig
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor:
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung einer Satzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung eintzelner Außenbereichsflächen in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Bereich des Mooßweges – Menzelen-Ost – im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen.
Des Weiteren fasst er den Satzungsbeschluss zur Satzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB über die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Bereich des Mooßweges.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtskraft herbeizuführen.
TOP6: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; hier: Bauantrag zur Errichtung von 2 Wohngebäuden mit 13 Wohnungen und Tiefgarage an der Rathausstraße sowie Aufstellung der 7. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Dahlacker“ gem. § 2 (1) BauGB i. V. mit § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB
Beschluss: einstimmig
Der Bau-, Planungs- und Umweltauschuss genehmigt die vom Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und dem Ratsmitglied Banemann am 11.07.2018 gefasste Dringlichkeitsentscheidung über das Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 5 „Dahlacker“ gem. § 2 (1) BauGB i. V. mit § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
eingestellt von Thomas Hommen