Rat 16.11.2021
Im Rat ging es am 16. November um folgende TOP’s:
TOP3: Gewässersysteme im Gemeindegebiet hier: Bericht der LINEG zum Zustand des Gewässersystems im Gemeindegebiet
Der Rat nimmt den Bericht der LINEG zur Kenntnis.
TOP4: Verleihung des „Heimat-Preis“ der Gemeinde Alpen für das Jahr 2021
Beschluss: einstimmig
Der Rat beschließt, den „Heimat-Preis der Gemeinde Alpen 2021“ wie folgt zu vergeben:
1. Preis: Die Tafel Alpen 2.500 €
2. Preis: Die Martinskommitees in Alpen 2.500 € (je 416,67 €)
TOP5: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.10.2021hier: Einrichten eines Ausbildungsportals für Alpener Gewerbebetriebe
Beschluss: 25 Ja-Stimmen bei 4 Gegenstimmen der Grünen
Der Rat der Gemeinde Alpen beauftragt die Verwaltung, eine Übersicht mit Informationen über in Alpen ansässige Ausbildungsbetriebe zu bündeln und auf der Homepage der Gemeinde Alpen öffentlich zur Verfügung zu stellen.
Hierbei soll der Schwerpunkt der Umsetzung auf einem reinen Informationsportal liegen, wo interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Übersicht der Unternehmen samt angebotenen Ausbildungsberufen, Fristen und Links zu weiteren Informationen finden.
Dazu soll das Ausbildungsportal auf der Homepage der Gemeinde Alpen eingerichtet und die Unternehmen einmalig kontaktiert werden, um eine Rückmeldung zu den angebotenen Ausbildungsplätzen zu erhalten.
Künftig sollen die Unternehmen selbstständig die Informationen zur Aktualisierung des Portals bei der Gemeinde Alpen zu einem bestimmen Zeitpunkt/Stichtag beibringen.
TOP6: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.10.2021 hier: Ausbau E-Ladeinfrastruktur auf dem Gemeindegebiet
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
TOP7: Antrag der CDU-Fraktion vom 26.10.2021 hier: Prüfung Stellplätze im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“
Beschluss: 19 Ja-Stimmen von CDU und FDP bei 10 Gegenstimmen von SPD, Grünen und Die Partei
Der Rat beauftragt die Verwaltung damit, die Möglichkeiten zu prüfen, folgende vorgeschlagene Regelung in eine örtliche Bauvorschrift gem. § 89 BauO NRW – hier zunächst für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ zu prüfen:
Die Beschränkung der Nutzung von Vorgartenflächen zu 50% ihrer Fläche für Stellplätze gilt nicht, wenn nachweislich Maßnahmen zur Elektromobilität umgesetzt werden (z.B. E-Automobile, E-Bikes und – Lastenräder o.ä.).
Zu diesen Maßnahmen gehören zweckentsprechende, nicht überdachte Stellplatzanlagen zur elektrischen Aufladung entsprechender Fortbewegungsmittel und dazugehöriger, notwendiger technischer Infrastruktur.
Die Maßnahmen müssen der zulässigen Hauptnutzung des Grundstückes dienen.
TOP8: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.11.2021 hier: Neubesetzung von Gremien
Beschluss: einstimmig
Der Rat wählt Herrn Peter Nienhaus als Delegierten für die Genossenschaftsversammlung der LINEG für den bisherigen Delegierten Herrn Peter Rüsing.
TOP9: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bruckstraße/Bahnhofstraße“ hier: Aufhebung des Satzungsbeschlusses gem. § 10 Abs. 1 BauGB vom 20.09.2016 sowie Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: einstimmig
Der Rat beschließt die Aufhebung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 1 BauGB vom 20.09.2016. Sodann beschließt er die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Stellungnahmen können nur zu den Änderungen abgegeben werden. Gleichzeitig werden die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.
TOP10: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Heidestraße“ mit der 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beschluss: einstimmig
Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 „Heidestraße“ mit der 7. Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er den Bebauungsplan Nr. 80 „Heidestraße“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und beauftragt die Verwaltung, die Rechtskraft herbeizuführen. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan im Wege der 7. Berichtigung angepasst.
eingestellt von Thomas Hommen für die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Alpen