Über die Tagungsordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Bau-, Planungs- und Umwelt-Ausschuss am 20.11.2018 wie folgt abgestimmt:
Die vollständige Niederschrift des öffentlichen Teils ist auch auf der Homepage der Gemeinde Alpen einsehbar.
TOP2: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51„Bönninger Straße-Römerweg“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Beschluss zur erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss: einstimmig
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Bönninger Straße-Römerweg“ sowie Benachrichtigung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB im Sinne der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Des Weiteren beschließt er die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V. mit § 3 Abs. 2 BauGB. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen (hier textliche Festsetzungen) abgegeben werden. Gleichzeitig werden die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme auf 2 Wochen verkürzt.
TOP3: Bebauungsplan Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen
Anregungen sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss: einstimmig
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss schlägt dem Rat folgenden Beschluss vor: Der Rat beschließt, die vorgetragenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Flüchtlingsunterkünfte Ulrichstraße“ i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Gleichzeitig beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
eingestellt von Thomas Hommen