Rat 05.05.2020

Über die Tagungsordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Rat am 05.05.2020 wie folgt abgestimmt:

TOP3: Tätigkeitsbericht der Geschäftsführerin der Annemarie-Mäckler-Stiftung für das Jahr 2019

Der Rat nimmt von dem Tätigkeitsbericht der Geschäftsführerin der Annemarie-Mäckler-Stiftung für das Jahr 2019 Kenntnis.

TOP4: Tätigkeitsbericht der Geschäftsführerin der Helmut de Lattrè-Stiftung für das Jahr 2019

Der Rat nimmt von dem Tätigkeitsbericht der Geschäftsführerinder Helmut de Lattrè-Stiftung für das Jahr 2019 Kenntnis.

TOP5: Dritte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ hier: Abwägung der aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die vorgetragenen Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Alpen-Ost“ i.S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen. Gleichzeitig beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB einzuleiten sowie die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

TOP6: Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ hier: 1. Abwägung der aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenenAnregungen und2. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowieBenachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauG

Beschluss: einstimmig

1. Der Rat beschließt, die aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vorgetragenen Anregungen zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ i. S. der Verwaltungsvorlage abzuwägen.

2. Des Weiteren beschließt der Rat, auf Grundlage des Planentwurfs mit Stand 21.04.2020 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Benachrichtigung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“ einzuleiten.

TOP7: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghier:Beiträge für die Offene Ganztagsschule sowie für die Betreuungvon 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr für den Monat April 2020

Beschluss: einstimmig

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und dem Ratsmitglied Banemann am 24.03.2020 beschlossene Dringlichkeitsentscheidung in der die Beiträge zur Offenen Ganztagsschule sowie zur Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhrfür den Monat April 2020 erlassen bzw. erstattet werden.

TOP8: Erstattung der Elternbeiträge für die Betreuung der Offenen Ganztagsschule sowiefür die Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr

Beschluss: einstimmig

Der Rat beschließt, die Beiträge für die Offene Ganztagsschule sowie für die Betreuung von 08.00 Uhr bis 13.30 Uhr zunächst für den Monat Mai 2020 zu erlassen bzw. zu erstatten. Diese Regelung wird ggf. bei einer weiteren Unterbrechung des Betreuungs-betriebesunter Abwägung der Verhältnismäßigkeit bis zum Ende des Schuljahresso weitergeführt.

TOP9: Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 25.04.2020 hier: Beitritt zum Bündnis ‚Städte sicherer Häfen‘

Beschluss: einstimmig

Der Rat der Gemeinde Alpen unterstützt den Grundgedanken, durch politische Signalgebung auf die Flüchtlingssituation in Ländern wie Griechenland auch von kommunaler Seite Einfluss zu nehmen.Er hält allerdings die Aussagen, die der Anlage „Seebrücke … schafft sichere Häfen“ zu entnehmen sind, für eine Gemeinde der Größe Alpens zu weitgehend.Der Rat unterstützt auch das Ansinnen, zusätzliche Flüchtlinge im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Gemeinde aufzunehmen.Deshalb bekennt er sich dazu, in interfraktioneller Abstimmung eine Absichtserklärung zu verfassen, die der Situation der Gemeinde Rechnung trägt und diese in der nächsten Ratssitzung am 23.06.2020 zu beschließen.Der Rat beauftragt den Bürgermeister, die organisatorischen Vorbereitungen zu treffen!

einsgestellt von Thomas Hommen

Das könnte dich auch interessieren …