Rat 23.06.2020
Über die Tagesordnungspunkte (TOP) des öffentlichen Teils wurde im Rat am 23.06.2020 wie folgt abgestimmt:
TOP3: Einführung einer stellvertretenden Schiedsperson 46/2020 für den Schiedsamtsbezirk Alpen
Der Rat nimmt die Verabschiedung von Hans-Peter Becker sowie die Einführung der neuen stellvertretenden Schiedsperson, Frau Sabine Kunst, zur Kenntnis.
TOP4: Landesprogramm „Gute Schule 2020“ Verwendung der Mittel 2020
Beschluss: CDU: 18 Ja-Stimmen, SPD: 6 Ja-Stimmen, Grüne: 4 Ja-Stimmen, FDP 2 Nein-Stimmen
Der Rat beschließt die Finanzmittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ für das Jahr 2020 in Höhe von 101.437,00 € zur Finanzierung der Deckungslücke aus der Maßnahme „Sanierung des Schul- und Sportzentrums“ zu verwenden.
TOP5: Kommunale Verpflichtungserklärung des Rates der Gemeinde Alpen zum Kampf gegen den Klimawandel
Beschluss: einstimmig
Der Rat stimmt der Verpflichtungserklärung zum Kampf gegen den Klimaschutz zu.
TOP6: Interfraktioneller Antrag „Sicherer Hafen Alpen“
Beschluss: CDU: 18 Ja-Stimmen, SPD: 6 Ja-Stimmen, Grüne: 4 Ja-Stimmen, FDP 2 Nein-Stimmen
1. Öffentliche Solidaritätserklärung
Der Rat der Gemeinde Alpen erklärt sich mit den Menschen auf der Flucht solidarisch.
- Aufnahme zusätzlich zur QuoteDie Gemeinde Alpen stellt eine schnelle und unkomplizierte Aufnahme und Unterbrin- gung von Menschen auf der Flucht im Rahmen der jeweils aktuell verfügbaren Unter- bringungskapazitäten zusätzlich zur Verteilungsquote von Schutzsuchenden sicher und erklärt sich bereit, aus Seenot gerettete Menschen, aus den Lagern auf Lesbos oder von der griechisch-türkischen Grenze, ähnlich eines Relocation-Programms, direkt aufzu- nehmen und unterzubringen. Soweit eine Einflussmöglichkeit besteht, sollen bevorzugt Familien mit Kindern aufgenommen werden. Die Haushaltlage und Möglichkeiten der Verwaltung sowie der ehrenamtlichen Flüchtlingshilfe sind jeweils vor einer jeweiligen Umsetzung zu prüfen.Diese Aufnahme geschieht zusätzlich zur Verteilungsquote Asylsuchender. Hierzu wird ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres und Sport, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und dem Bundesland Nordrhein-Westfalen hergestellt und die Kostenübernahme geklärt.
- Kommunales Abkommen und Bleiben gewährleistenDie Gemeinde Alpen erklärt sich bereit für alle geflüchteten Menschen -unabhängig vom Fluchtweg- für ein langfristiges Ankommen zu sorgen. Um ein gutes und sicheres Leben in der Kommune zu gewährleisten, müssen alle notwendigen Ressourcen für ei- ne menschenwürdige Versorgung, für Bildung und für eine gesellschaftliche Teilhabe der Aufgenommenen zur Verfügung gestellt werden.Die Gemeinde Alpen tritt für eine Bleibeperspektive ein. Sie ist nicht nur „Sicherer Ha- fen“, sondern zugleich Solidarische Gemeinde für alle Menschen.
4. Vernetzung
Die Gemeinde Alpen setzt sich auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene aktiv für die Umsetzung der oben genannten Punkte ein. Dafür vernetzt sie sich mit anderen Städten und tritt dem kommunalen Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ bei. Sichere Häfen setzen sich in ganz Europa für eine menschenrechtskonforme europäische Migrations- politik und ein Ende der Abschottungspolitik ein.
5. Transparenz
Die Gemeinde Alpen wird alle unternommenen Handlungen veröffentlichen.
TOP7: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2020 Konzept zur Verbesserung der Barrierefreiheit im ÖPNV hier: Antrag auf Erstellung eines Konzepts für die Haltestellen im Gebiet der Gemeinde Alpe
Beschluss: einstimmig
Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Rat:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die nächste Sitzung des Bau-, Planungs- und Umwelt- ausschusses eine Sitzungsvorlage zu erarbeiten, die über den Stand des Ausbaues von Haltestellen zur Barrierefreiheit inklusive der Kosten Auskunft gibt.
TOP8: Neunte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ und 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Beschluss: einstimmig
Der Rat beschließt, die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Ulrichstraße – Huf“ und die 8. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Alpen gem. § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Die äußere Gestaltung des Baukörpers ist mit der Gemeinde abzustimmen. Sodann wird die Verwaltung beauftragt, das Planverfahren einzuleiten.
eingestellt von Thomas Hommen